- Es kann nicht länger  hingenommen werden, dass die Strafjustiz praktisch nur als eine Art "Austeiler  von Leid" fungiert. Selbst dem Urheber eines Massakers Schmerz zuzufügen,  ist nicht von Nutzen für die Verbesserung der Gesellschaft, denn zum Blut der  Opfer würde nur noch mehr Leid zugefügt, das des verurteilten Mehrfachmörders.  Ob es deshalb richtig ist, auf Böses mit Bösem zu reagieren, scheint heutzutage  eine sinnlose Frage zu sein angesichts der Tatsache, dass die "retributive  Strafe" (also die vergeltende Gerechtigkeit der sich aus einer  Gefängnisstrafe ergebenden Leiden) auf die Idee der Strafwürdigkeit zurückführt  d.h. jemandem Böses mit Bösem zu vergelten, was in einem laizistischen Staat  nicht annehmbar ist.
  
      
    
   
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Trotz der blutrünstigen  Kultur, die uns seit Jahrtausenden umgibt, reagieren wir allesamt aus Angst,  Opfer zu werden, indem wir Bestrafung und Leiden für diejenigen fordern, die  wir als gefährlich betrachten, weil sie gegen das Gesetz verstossen haben. Die  Auffassung, das Böse müsse mit den gleichen Mitteln bekämpft werden, führt  dazu, dass sie gar nicht mehr zur Diskussion gestellt wird, geradeso als wäre  diese Betrachtungsweise die einzig gültige. Dagegen sollten wir uns besser  unvoreingenommen die Frage stellen, was wir tun könnten, um die Kriminalität  einzudämmen, denn sie ist der Ursprung allen Leidens, allen Schmerzes, allen  Übels.
      
    
   
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In unserer modernen  Gesellschaft ist die Reaktion auf ein Delikt politisch nur dann legitim, wenn  sie nützlich ist, wenn sie der Kriminalität entgegenwirkt und/oder die  Rückfälligkeit begrenzen kann, wenn die Gegenmassnahmen zum Verbrechen wirksam  dazu beitragen können, künftigen Vergehen vorzubeugen.
      
    
   
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Mit dem Anbruch des  modernen Zeitalters hat die westliche Gesellschaft begriffen, dass die  Freiheitsstrafe (das Gefängnis) den Vorteil hat, sowohl das Leid der strafrechtlichen  Reaktion zu mildern, potenzielle Kriminelle durch Abschreckung von neuen Verbrechen  abzuhalten, wie auch die Verurteilten durch Erziehung von Rückfälligkeit zu  bewahren. Das Gefängnis wurde als glänzende Erfindung neuzeitlichen  Fortschritts begrüsst, einer endlich demokratischen Strafe, da sie ein allen  Menschen eigenes und in gleicher Weise geschätztes Gut betraf: die persönliche  Freiheit; weil die Strafe mit grosser Genauigkeit messbar von einer Sekunde bis  zur Ewigkeit war; eine Strafe auch wirtschaftlich vertretbar, weil ausgerichtet  auf eine soziale Wiedereingliederung des Verurteilten.
      
    
   
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Die Ziele der Vorbeugung  haben sich nie geändert. Sie waren und sind auch nach zwei Jahrhunderten gültig  und wert, beharrlich fortgeführt zu werden. Dagegen ist die Strafausführung in  unlösbare Probleme ausgeartet, was vor allem für das Gefängnis gilt. Man braucht  nicht viel herumzureden: das Scheitern der Institution Gefängnis ist seit  langem und überall bekannt. Bei ihrer Einführung überzeugte die Gefängnisstrafe  vor allem durch ihre angeblich vorbeugende Wirksamkeit. Mit der Zeit hat sich  jedoch ohne den geringsten Zweifel gezeigt, dass wir uns getäuscht haben, denn  das Gefängnis hat in allen vorbeugenden Absichten der Strafe kläglich versagt.
      
    
   
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Die Gründe dieses  Scheiterns sind all denen klar, die die Wahrheit ohne ideologische Vorbehalte  erkennen wollen. Das Gefängnis verrät nicht nur seine vorbeugende Aufgabe, d.h.  es verschafft den Bürgern nicht nur nicht die Sicherheit vor der Kriminalität,  sondern es verstösst auch in seiner operativen Durchführung ständig gegen die  Grundrechte und die menschliche Würde der Gefangenen und deren Familien.
  
      
    
   
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Der Anstieg der  Inhaftiertenzahlen beweist, dass die Furcht vor der Bestrafung kein geeignetes  Argument ist, um die Anzahl der Straftaten zu verringern. Aus vielerlei Gründen  wird das Schreckensgespenst Gefängnis nie als Hemmnis gegen von der Norm  abweichende Verhaltensweisen dienen können, genauso wie die barbarischen Strafen  von einst es auch nicht konnten. Menschliches Handeln ist nicht immer rational,  da die Strafe, die einer Straftat folgen sollte nur eine Möglichkeit, keinesfalls  aber eine Gewissheit darstellt.
      
    
   
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Die in die Legalität  zurückgeführten Häftlinge sind überall verhältnismässig wenige und sie sind es  eher "trotz" als "dank" des Gefängnisaufenthalts. Die  Rückfallraten liegen in den meisten Ländern bei über 70 %. Die überwiegende  Mehrheit der heutigen Häftlinge sitzt nicht zum ersten Mal ein, und es wird  statistisch auch nicht das letzte Mal sein. In dieser Hinsicht macht kein Land  der Erde eine Ausnahme. Auch hierüber bestehen weltweit zahlreiche  wissenschaftliche Studien, die nicht nur beschreiben, sondern auch erklären,  warum das Gefängnis, sei es auch das beste der Welt, nie mit der Reintegration  der Häftlinge mittels der Leiden durch den Entzug der persönlichen Freiheit,  Erfolg haben wird. Die inzwischen zweihundertjährige Erfahrung der Folgen eines  Gefängnisaufenthalts lehrt uns im Gegenteil, dass die Häftlinge dadurch eher zu  mehr Delinquenz und Gewalt erzogen werden.
  
      
    
   
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Das Gefängnis, wo immer  es auch sein mag, verstösst gegen die Grundrechte und gefährdet ernsthaft die  Menschenwürde der Gefangenen. Natürlich sind nicht alle Gefängnisse in der  Beachtung der Rechte gleich, und es ist auch gerecht anzuerkennen, dass es  bessere und schlechtere Gefängnissysteme gibt. Es gibt aber in der Geschichte kein  Beispiel eines Gefängnisses, welches in der Lage gewesen wäre, das Leid der  Gefangenen nur auf das zu beschränken, welches sich aus dem Verlust der  persönlichen Freiheit ergibt. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs mittels  der Gefängnisstrafe und des sich daraus ergebenden Leids, hat notgedrungen zur  Folge, dass auch andere fundamentale Rechte der Gefangenen systematisch  missachtet werden: von der persönlichen Sphäre und der körperlichen Unversehrtheit  im Gefängnisalltag, von der Emotionalität zur Gesundheit, von der Arbeit bis  zur Weiterbildung, usw. Das Gefängnis erscheint uns immer mehr als eine "prämoderne"  Strafe, als eine eher körperliche als seelische Züchtigung.
      
    
   
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Der strafrechtliche  Reformismus kann sich in der Gegenwart nur noch mit einer Strategie der  Schadensbegrenzung rechtfertigen. Man könnte, wenn man wollte, die Anzahl der  Haftstrafen verringern. Man könnte ebenso, wenn man nur wollte, die  Haftbedingungen lindern. Aber, gestehen wir es uns ein, das hätte gleichermassen  auch für die körperlichen Strafen und die Folter in der Vergangenheit gelten  können. Wenn man jedoch in dieser Weise vorgeht, so kann das Scheitern der  Gefängnisse nicht in einen Erfolg umgewandelt werden. Auch das bestgeführte  Gefängnis ist von seiner Substanz her, seiner Daseinsberechtigung, nicht  hinnehmbar. Die Antwort auf eine Straftat muss respektvoll gegenüber der  menschlichen Würde sein mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung, wie dies  in vielen Verfassungen moderner Staaten verankert ist, darunter auch der  italienischen von 1947. Doch selbst ein reformiertes Gefängnis kann keine  zufriedenstellende Antwort auf eine Straftat sein, weil es nicht für die  soziale Reintegration eines Täters eingerichtet ist und weil es im Grunde nie  die menschliche Würde eines Verurteilten respektieren kann.
      
    
   
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Über lange Zeit hinweg  und auch in fortschrittlichen Kreisen wurde die Hoffnung gehegt, das Gefängnis  könne sich in eine Gelegenheit pädagogischer Betreuung und Hilfe für mit dem  Gesetz in Konflikt geratener Personen wandeln, die in Mehrheit einer Welt der  Schwachen und Ausgegrenzten angehören. Das war eine vertretbare Hoffnung, die  auf der Erkenntnis beruhte, dass die Gefängnisstrafe vor allem eine Frage der  Klassenzugehörigkeit war. Es ist erwiesen, dass das Gefängnis von Anfang an ein  Platz zum zwangsweisen "Ruhestellen" (einer Art Wegschliessen) der  Armen war, wie es auch wahr ist, dass man im Gefängnis vor allem landet, weil  man arm ist.
      Natürlich ist die  Gesellschaft generell mit der Hilfe für die Armen einverstanden. Dies gilt  ebenfalls für die Politik der sozialen Eingliederung von Randgruppen. Diese  Bereitschaft bedeutet aber nicht, dass wir uns damit zufrieden geben sollten,  dass sich die Inhaftierten nur über die Leiden eines Gefängnisaufenthalts  freikaufen können. Solange wir die Idee des Bestrafens und Leidens gutheissen,  bleiben wir auch in der "Galgenkultur" des absichtlichen Zufügens von  Schmerz verwurzelt und in der Überzeugung, Schmerz sei das einzige Mittel zur  Sühne der Schuld. Hier liegt das unlösbare Paradox jeder Strafreform.
      
    
   
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Sich zu engagieren und den  Willen zur Abschaffung des Gefängnisses zu haben, ist heute so unrealistisch  wie in der Vergangenheit der Wille zur Abschaffung von Folter und der  Todesstrafe. Die Sachlage ist gar nicht so verschieden, denn den wenigen, die  damals Partei dagegen ergriffen, schlug die Skepsis der Mehrheit entgegen, ja  der Vorwurf unverantwortlicher Naivität. Und doch hat die Geschichte diesen "Naivlingen"  Recht gegeben, denn unsere heutige Gesellschaft ohne Todesstrafe ist sicherer  als die voller Galgen von einst. Eine Strafjustiz ohne Folter garantiert die  Ermittlung der Wahrheit besser als das Erzwingen von Geständnissen unter Qualen.
      
    
   
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Sich befreien von der  Notwendigkeit des Gefängnisses, weil unnütz und grausam, heisst mitnichten, auf  den Schutz der Sicherheit vor der Kriminalität als Gemeingut zu verzichten. Der  blosse Verzicht auf das Gefängnis erhöht vielmehr die Sicherheit vor der  kriminellen Gefahr, da es selbst einen "kriminogenen", also einen die  Kriminalität stimulierenden Faktor darstellt. Eine Gesellschaft ohne Gefängnis  ist sicherer, genauso wie eine Gesellschaft ohne Todesstrafe sicherer ist.
      Darüberhinaus würde die  Befreiung von der Notwendigkeit der Gefängnisse noch etwas viel wichtigeres  beinhalten als die blosse Verringerung unserer Sicherheitsängste, nämlich die Befreiung  von der Gewohnheit, die Armen als Sündenböcke der Gesellschaft hinzustellen, deren  Grundidee auf die Ungleichheit der Menschen ausgerichtet ist. Wie könnte es  anders sein, nachdem die Gefängnisse dieser Welt von 90 % Armen bevölkert  werden. Damit wollen wir aber nicht andeuten, dass besonders die Armen zur  Delinquenz neigen. Die besten wissenschaftlichen Studien geben ein ganz anderes  Bild, nämlich dass die kriminelle Gefährlichkeit etwa gleichmässig auf alle  Gesellschaftsschichten verteilt ist. Bestraft und im Gefängnis aber landen vor  allem diejenigen, die vom Justizsystem weniger verschont werden, die  wirtschaftlich, bildungsmässig und sozial die Schwächeren sind. Gestehen wir es  uns ein: es ist diese selbstverständliche Praxis der "sozialen Vertikalität",  der unterschiedlichen Strafbemessung innerhalb der Sozialstruktur, die grösstmögliche  Differenzierung zum Ziel hat; es ist dieses Unrecht, das immer unerträglicher  wird.
      
    
   
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Um Häftlinge im Sinne  der Legalität und zur Einhaltung der geltenden Regeln zu erziehen, bedarf es  ebenfalls, dass die Gesetze diese Menschen respektieren. Diese pädagogische  Offensichtlichkeit sollte Grund genug sein, das ganze Strafsystem umzustellen,  denn nie wären wir so einfältig und anmassend anzunehmen, durch Ausübung und  Darstellung von Schmerz die Verurteilten zum Einhalten der Gesellschaftsregeln  zu erziehen. Und doch ist es so: alles was mit dem Justizsystem und folglich  mit Bestrafung zu tun hat, ist durchdacht, bis ins Detail definiert, wird  umgesetzt und begründet, um Schmerz zu bereiten und darzustellen. Nochmals: die  Gefängnisstrafe bedeutet absichtlich zugefügtes Leid. Sie ist nicht ein Irrtum  oder ein Nebeneffekt, der nicht immer vermeidbar ist in einer anderweitig  positiven Aktion.
      Wenn man die legitime  Verteidigung anführt, um das System der gesetzlichen Strafen zu begründen, so ist  dies ein erheblicher Trugschluss, denn dazu muss die Bedrohung meinerseits oder  anderer und die Reaktion darauf gleichzeitig stattfinden. Wenn jedoch der Staat  einen Schuldigen bestraft, so ist die Bedrohung längst vorbei. Es wird also  bestraft, nicht um sich gegen eine drohende Gefahr zu wehren (denn dafür ist es  zu spät), sondern allein um den Tätern Schmerz zuzufügen. Aber warum dieser  anhaltende Sadismus? Er ist begründet im Fortbestehen des alten Vorurteils, das  in einem italienischen Wortspiel besagt, "einer Missetat müsse immer eine Verurteilung,  eine Bestrafung folgen". Der Schmerz, der sich aus einer Bestrafung ergibt,  sei so etwas wie eine "reinwaschende, erlösende Medizin"; nicht so  sehr und nicht nur für den Gesetzesbrecher, sondern auch, oder vor allem, für  uns alle. Dies ist die "Galgenkultur", von der wir uns befreien  müssen. 
      
    
   
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Es ist deshalb nötig, neu  zu überdenken, wie wir die "kriminelle Frage" konfrontieren können,  indem wir eine Politik der öffentlichen Sicherheit und der Delinquenz  entwerfen, welche selbst das Wort "Strafe" zu vermeiden wüsste, weil  es nur an Schmerz und Leid erinnert. Hingegen sollten Begriffe verwendet  werden, die wir in unserem täglichen Leben für Rechte und Pflichten verwenden. Mehr  als 90 % aller augenblicklich Inhaftierten könnten im offenen Vollzug wesentlich  besser Verantwortung gelehrt und anders überwacht werden durch pädagogische und  unterstützende Begleitung, mit arbeits- und berufsfördernden Massnahmen, wirtschaftlichen  Anreizen und Täter-Opfer Ausgleichsbemühungen.
  
      
    
   
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Selbst wenn dies zum  Nachteil für Unternehmer und dem Personal sein sollte, die allesamt Teil einer  auf Eigeninteressen bedachten Gefängniskultur sind, so ist klar, dass die  Gefängnisse geschlossen werden müssen, um Platz für eine Einrichtung zu machen,  die effektiv auch die Rechte von Tätern respektieren kann, die schwerste  Verbrechen begangen haben. Es ist realistisch anzunehmen, dass auch künftig die  Notwendigkeit bestehen wird, einzelne Straftäter in Haft zu nehmen. Aber dies  würden sehr, sehr wenige sein, vielleicht ein Prozent aller augenblicklich  einsitzenden Häftlinge, die die jetzige Gefängnisverwaltung als wirklich  gefährlich einstuft.
      
    
   
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Die Antwort auf die  Delinquenz können nur erzieherische Massnahmen sein, die auf das Erlernen  bewusster Freiheit durch deren Praktizieren in der Freiheit hinzielen. Das müsste  zumindest die Regel sein. Nochmals: In den wenigen Fällen, in denen dies nicht  sofort möglich wäre, sollten ausnahmsweise Inhaftierungen vorgesehen sein, etwa  in Fällen von lebensbedrohlicher Kriminalität, aber zu genauen Bedingungen:
      
      a) Der Verlust der Freiheit  muss sich in innerhalb von Strukturen abspielen, die immer und in allen Fällen  die Würde der Person und deren Rechte garantieren. Die dafür geeigneten  Einrichtungen können nicht die Gefängnisse sein, die wir heute kennen. Diese  wurden geplant für Leid und Bestrafung und nicht, um soziale Reintegration zu  erreichen. Wir stellen uns etwas anderes vor, anders in der Konzeption der  Bauten und der Aufteilung der Bereiche, anders in der Berufsauffassung  derjenigen, die für die Betreuung, den Dialog und die Hilfe vorgesehen sind.
b) Die Aufenthaltszeiten in  diesen gesonderten Einrichtungen müssten auf ein Minimum beschränkt werden und  enden, wenn der Häftling reelles Interesse an den sozialen  Wiedereingliederungsprogrammen im offenen Vollzug zeigt.
	
   
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Um die Kultur von Strafe  und Gefängnis zu überwinden und die Personen, die das Gesetz gebrochen haben, wieder  in die Legalität und das Beachten der Regeln zurückzuführen, ist es absolut  notwendig, dass die Regeln auch die Inhaftierten respektieren. Wir können von  diesen Menschen nicht Dinge in einer unangemessenen Weise verlangen, selbst  wenn diese richtig sind!
    
    
   
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Gemäss Verfügbarkeit und  vorhandenen Mitteln muss das "Mediationsinstitut" ein permanenter  Teil der Strafjustiz werden, um in den verschiedenen Phasen des richterlichen  und vollziehenden Ablaufs eingebunden zu sein.
    
    
   
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Die Antwort auf Kriminalität  durch in der Freiheit erfolgenden Eingliederungsmassnahmen muss alle sozial  gesinnten Menschen des Landes mit einbeziehen und kann nicht allein den Experten  überlassen werden.